Versandhändler verraten keine Hersteller

Die Versandhändler machen es genauso wie der stationäre Möbelhandel: Der Kunde soll möglichst dumm gehalten werden.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Da schreibt mir Herr Schreck:

Zuerst möchte ich sagen, dass ich Ihr Buch mit viel Interesse und Vergnügen gelesen habe. Gekauft hatte ich es, weil ich seit einiger Zeit auf der Suche bin nach einem Bett mit einem gepolsterten Kopfteil, denn ich setze mich sehr gerne zum Lesen ins Bett.

Es sollte bezahlbar sein und einigermaßen gut aussehen, was bei Polsterbetten ja an sich schon ein Problem ist. Da ich passionierter Fußgänger bin und in einer Stadt ohne Möbelhäuser wohne, habe ich mich also im Internet umgesehen und endlich bei Otto-Baur-Schwab ein Polsterbett im Kolonialstil gefunden, das mir gefällt, soweit man das anhand der Abbildung und der mickrigen Artikelbeschreibung beurteilen kann. Es kostet 699,00 €.

Nun habe ich beim Versandhändler angefragt, ob ich dieses Polsterbett auch ohne Matratze erwerben kann. Antwort natürlich: Nein. Nächste Frage: Wie viele Leisten hat der Federholzrahmen? Ich will nämlich eine Kaltschaummatratze reinlegen. Antwort: Man müsse beim Hersteller nachfragen, was etwa 3-4 Werktage dauere! Ich schrieb an Schwab, dass ich gerne den Hersteller wüsste, weil ich noch weitere Fragen zur Polsterung etc. hätte.

Keine Chance. Sie nennen mir einfach den Hersteller nicht. Keine gute Kundenpolitik, finde ich, trotz des gesetzlichen Rückgaberechts. Man kauft die Katze im Sack. Könnten Sie mir einen Tipp geben? Ob es wohl noch andere Händler für solche Betten gibt? Ich habe im Internet herumgesucht, aber nichts gefunden.

 

Und jetzt werden Sie fragen, was das alles mit dem berühmten US-Präsidenten J.F. Kennedy zu tun hat. Kennedy hatte am 15.03.1962 eine Verbraucherproklamation heraus gebracht, die unter anderem ein Recht auf Information postulierte. Seither gibt es auch den Weltverbrauchertag, siehe mein Beitrag John F. Kennedy und der Möbelhandel.

Am deutschen Konsumenten ging dies allerdings bis heute unbemerkt vorbei. Schlimmer noch: Erst vor kurzem wurde eine Gesetzesinitiative der rot-grünen Bundesregierung zur Verbesserung der Verbraucherinformation wieder gekippt.

Ich war meinem Leser aber eine Antwort schuldig. Sie lautete:

„Lieber Herr Schreck, bei so viel Ignoranz und Missachtung der berechtigten Verbraucherinteressen kann man nur gemein sein: Das Bett bestellen und liefern lassen; das gelieferte Stück und auch die Verpackung daraufhin untersuchen, wer der Hersteller ist; anschließend sofort vom Rückgaberecht Gebrauch machen und das Ding zurück schicken; ferner anhand des nun bekannten Herstellers den Möbelkauf nach der Strategie des 5-Schritte-Möbeldeals aus Clever Möbel kaufen wiederholen.“

 

So rigoros wollte Herr Schreck jedoch nicht vorgehen. Er schrieb:

Besten Dank für Ihre Mail. Ohne die Sicherheit des Rückgaberechts wäre es natürlich abwegig, an einen Möbelkauf via Internet auch nur zu denken. Zumal die Artikelbeschreibungen der gängigen Versandhändler derart mickrig sind, zumindest auf den Webseiten. Ich verstehe nicht, welche Absicht dahinter steckt.

Ich neige auch zu der von Ihnen beschriebenen „gemeinen“ Methode, muss aber zugeben, dass es mir zu viel Aufwand ist, deswegen zweimal einen halben Tag freizuhalten für Anlieferung und Abholung. Vor allem habe ich den Verdacht, dass auf dem Bett dann gar kein Hinweis auf den Hersteller zu finden ist. Wahrscheinlich sollte ich mich doch mal auf die Socken machen und ein paar Möbelhäuser besuchen.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

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