Polsterbett: Ausstellungsstück statt Neuware

Was da nicht alles in der Möbelwelt passiert! So schrieb mir Karl Lukas:

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Ich habe ein Polsterbett gekauft. Ich sah es in einem Möbelladen hier in Berlin und es gefiel mir. Aber ich wollte nicht das Ausstellungsstück haben, sondern ein neu geliefertes Bett.

Die Lieferung kam und es war das Ausstellungsstück. Jetzt wird natürlich behauptet, das wäre alles so abgesprochen. Der Verkäufer versuchte, seine Behauptung dadurch zu untermauern, dass er mir einen Preisnachlass gewährt habe. Aber ich habe diesen Preisnachlass erst nach zäher Verhandlung und nach dem Hinweis erhalten, dass exakt das gleiche Polsterbett bei der Konkurrenz billiger sei. Trotz Preisnachlass war das Bett immer noch etwas teurer. Ich habe dennoch dort gekauft, weil man mir sagte, dass das Polsterbett sofort lieferbar sei. Das war es auch, aber eben nur das Ausstellungsstück. Und wie das nun bei Ausstellungsstücken so ist, sind auch diverse Gebrauchsspuren festzustellen.

Ich habe mir die Macken vom Auslieferer bestätigen lassen, doch dummerweise habe ich vor der Lieferung bezahlt (1.320,00 €). Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, welcher Nachlass so allgemein gefordert werden kann. Der Verkäufer bot mir gerade mal 50,00 € an, was in meinen Augen lächerlich ist.

 

Und das habe ich geantwortet:

„Hallo Herr Lukas, ich an Ihrer Stelle würde schriftlich eine Preisreduzierung auf 1.000,00 € fordern und für die Rückzahlung der überzahlten 320,00 € eine Frist von einer Woche setzen.

Falls die Frist erfolglos verstreicht, würde ich den Kaufvertrag schriftlich mit Einschreiben gegen Rückschein kündigen (keine E-Mail!) und die Abholung des Polsterbetts und Rückzahlung des Gesamtbetrages Zug um Zug innerhalb von zwei Wochen verlangen. Ich würde drauf hinweisen, dass ich mich nicht scheuen würde, gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

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