Anzahlung im Möbelhaus: 3.000 Euro weg?
Über das Thema Anzahlung im Möbelhaus habe ich schon zu DM-Zeiten viel berichtet. Heute erhielt ich folgende E-Mail:
"… leider hatten wir unsere Ledersofas schon gekauft, eine hohe Anzahlung geleistet und keinen genauen Liefertermin vereinbart. Nach 5 Wochen wurde uns telefonisch mitgeteilt, unsere Möbel seien gerade in Produktion gegangen und würden in drei Wochen geliefert. Seitdem keine weitere Auskunft mehr zu bekommen.
Gestern, 3 Monate nach Anzahlung, habe ich den Hersteller angerufen: Die Bestellung(en!) des Möbelhauses liegen vor, werden aber nicht ausgeführt, da keine Zahlungen mehr erfolgen. Beauftrage jetzt einen Anwalt, habe die 3.000,00 € aber schon fast abgeschrieben. Benötige die Möbel dringend und würde gerne woanders bestellen. Vielleicht haben sie ja noch den einen oder anderen Tipp."
Oje. Meines Erachtens gibt es im Möbelhandel keinen ökonomisch zwingenden Grund, eine Anzahlung zu verlangen. Ein solcher wäre gegeben, wenn der einzelne Möbelkauf den Händler vor der Auslieferung nennenswert etwas kosten würde. Tut es aber nicht. Belastet wird er erst dann, wenn der Hersteller seine Rechnung schreibt.
Das geschieht jedoch in der Regel nach der Lieferung. Und die Lieferzeiten sind bekanntlich lang. Ferner gewährt der Hersteller meist ein langes Zahlungsziel. Also verfügt der Händler oft schon lange über die vollständige Kaufsumme des Kunden, bevor er selbst zahlt.
Die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs – etwa die Personalkosten – als Begründung heranzuziehen, ist meiner Meinung nach unzulässig. Denn wer sich als Händler in der Möbellandschaft aufstellt, muss das selbst finanzieren. Er kann dazu nicht – und sei es auch nur teilweise – den Möbelkäufer per Anzahlung ohne Gegenleistung und Sicherheit heranziehen. Dennoch tut er es und kaum ein Möbelkäufer muckt auf.
TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:
"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...
Und oft, allzu oft, ist die Anzahlung in Gefahr, wenn nicht sogar futsch. Da gibt es nicht nur den klassischen Fall der Händlerpleite. Weitere Fälle sind:
- Das Möbelhaus schuldet einem Hersteller seit einiger Zeit größere Beträge. Dieser verhängt daraufhin einen Lieferstopp. Und genau die gekaufte Polstergarnitur oder das bestellte Küchenmodell fallen darunter. Der Kunde wartet und wartet und sieht weder seine Möbel noch bekommt er sein Geld wieder (siehe das Beispiel der Leserin oben).
- Der Hersteller hat das gekaufte Möbelmodell kurzfristig aus der Produktion genommen. Das Möbelhaus drängt den Kunden, ein anderes Modell zu nehmen. Dem gefällt aber kein anderes. Dennoch weigert sich der Händler, die Anzahlung zurück zu zahlen.
- Der Hersteller geht pleite und liefert nicht mehr. Das gleiche Spiel wie vor beginnt.
Was also tun?
Wenn es ohne Anzahlung partout nicht geht, dann muss sie aber abgesichert werden. Wie man als Käufer darauf hinarbeitet, steht im Ratgeber Clever Möbel kaufen. Aber: Letzte Sicherheit bietet nur der althergebrachte Grundsatz: Erst die Ware, dann das Geld.