Möbelhandel: Kampf um Reklamationskosten

Über Möbelpfusch könnten viele Möbelkäufer ein Lied singen. Reklamationen ärgern und kosten. So kosten sie Zeit in Form eines Urlaubstages, weil man zu Hause auf den Servicemonteur warten muss. Weiterhin kosten sie Nutzungsausfall, weil die Arbeitsplatte der neuen Küche nicht passt, und man deshalb wochenlang nicht kochen kann. Und so weiter, und so weiter.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Ich weiß nicht, ob das schon jemand für die Gesamtheit der Möbelkäufer in Geld zusammengerechnet hat. Die Summe ist sicher gewaltig. Ein bisher nicht bezifferter volkswirtschaftlicher Schaden, der beim Endverbraucher hängen bleibt.

Gerechnet haben aber die Verursacher dieser Schäden, nämlich die Möbler: Hersteller und Händler. Selbstverständlich denken sie nicht im Geringsten an den Schaden des Möbelkäufers, sondern sehen nur ihre eigenen Reklamationskosten. Auch diese Summen sind gewaltig.

Plötzlich geistert eine Zahl durch die Branche: 75,00 €. Sie wird Pauschale je Reklamationsfall genannt. Der Hersteller soll sie an den Händler zahlen, sobald ein Möbelkunde irgendetwas reklamiert. Da erhob sich ein lautes Geschrei und Hersteller und Händler eilten nach Oberhausen, um zu streiten über die 75,00 € Reklamationskosten. Um Mitternacht trennte Erschöpfung die Kämpfer. Sieger beugte sich vor Sieger. Bezahlen wird keiner. So geschehen am 15. Oktober anno 2003.

Bitte sehen Sie mir nach, dass mich bei den letzten Sätzen die Lust überkam, in Annäherung an die griechische Mythologie zu formulieren. Denn mich überkam ein homerisches Gelächter.

Eigentlich ist das aber eine todernste Sache. Offensichtlich denkt die Branche bei Möbelpfusch mehr daran, die Reklamationskosten zu verteilen als daran, sie zu vermeiden. Deutsche Wertarbeit wäre die bessere Lösung.

Doch zurück zum Anfang. Ich kann mich nicht damit abfinden, dass bei Reklamationen meistens der Schaden beim Käufer hängen bleibt. Es wäre doch einmal etwas Neues, wenn die Endverbraucher sich in den Verteilungskampf einmischen, indem sie ihren Rekla-Schaden (Schaden bei Reklamationen) berechnen, und dann vom Händler Ersatz fordern.

Wie kann ich den Rekla-Schaden berechnen, fragen Sie?

Nehmen wir uns die Möbler zum Vorbild. Wenn die Händler eine Pauschale von 75,00 € kreieren, ist das sicher nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten, weil sie von den Herstellern nur eine Kostenbeteiligung, nicht eine volle Kostenübernahme fordern. Wir könnten genau so pauschalisieren und dabei aufs Ganze gehen: Unser Schaden pro Reklamationsfall beträgt 150,00 €. Es sei denn, wir könnten im Einzelfall einen höheren Schaden nachweisen. Man sollte es einfach mal versuchen.

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