Möbel Kaufvertrag: Der Klartext des Kleingedruckten
Kaufverträge enthalten oft viel Kleingedrucktes. Das ist auch in der Möbelbranche der Fall. Warum?
Ganz einfach. Der Möbelhändler weiß, dass vieles schief geht. Die so genannte Reklamationsquote zerrt an den Nerven. An Ihren und an seinen.
Seine eigenen Nerven sind dem Möbler aber wichtiger als Ihre. Eine gewisse Beruhigung verschafft es ihm da, wenn möglicher Trouble nach seinen Regeln abläuft, nämlich nach eigenen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Nervenberuhigung für Sie vorsieht, bleibt dann weitgehend aus dem Spiel. Deshalb steht auf der Vorderseite des Kaufvertrages meist der – wenn es hoch kommt, etwas größer gedruckte – Vermerk: „Es gelten die umseitigen Geschäftsbedingungen“.
Ein weiterer Vermerk: „Nebenabreden außerhalb dieses Vertrages, insbesondere mit dem Verkaufspersonal, bestehen nicht“ soll sicherstellen, dass das ganze Gerede im Verkaufsgespräch nichts wert ist.
So gesehen, ist das Kleingedruckte auf der Rückseite ein Spiegelbild des Ärgers, der Sie überströmen kann. Schauen wir uns mal einige Beispiele an.
„Bei Freihauslieferung erfolgt der Transport nur bis zum 3. Stockwerk einschließlich.“
Klartext: Wohnen Sie weiter oben, müssen Sie zahlen oder selbst schleppen.
„Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen.“
Klartext: Möbelhändler haben schon von höherer Gewalt gesprochen, wenn sie vom Hersteller nicht mehr beliefert wurden, weil sie deren Rechnungen nicht bezahlt haben.
„Der Kaufvertrag wird rechtswirksam, wenn der Verkäufer nicht binnen drei Wochen widerspricht.“
Klartext: Der Verkäufer hat drei Wochen Zeit zu prüfen, ob er Sie überhaupt beliefern will. Hat er vielleicht ein Gerücht aufgeschnappt, etwa Sie seien ein schlechter Zahler, bläst er alles ab, ohne Ihren Zorn fürchten zu müssen.
„Mit der Übernahme der Ware geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung auf den Käufer über.“
Klartext: Wenn der Käufer die Möbel übernimmt, muss er den vollen Preis zahlen, auch wenn Beschädigungen festgestellt werden.
Ich muss hier aufhören. Denn die Liste ist so lang, wie das Kleingedruckte umfangreich ist.
Besonders viel klein gedruckte Aufmerksamkeit wird den Lieferverzögerungen im Möbel Kaufvertrag gewidmet. Auch hier gibt es nur einen Klartext: Das Warten ist des Käufers Lust.
„Nein, da mache ich nicht mit!“, rufen Sie empört. Recht so. Sie sollten also immer darauf pochen, dass solche Bedingungen im Kaufvertrag gestrichen werden.
Doch es gibt auch einiges, was unbedingt im Vertrag stehen muss. Wie ein für Sie vorteilhafter und ärgerfreier Möbel Kaufvertrag aussieht, lesen Sie in unserem Ratgeber Clever Möbel kaufen.