Möbel Rabattaktion: Nachträgliche Rabatterhöhung auf 20%?
Tut mir leid, dass meine Gefühle mit mir durchgegangen sind, als ich folgende Mail erhielt:
„An einem verkaufsoffenen Sonntag gab es im Einrichtungshaus R. in V. 10% Möbel Rabattaktion auf alles (mit Ausnahme auf schon reduzierte Ware, werbe- und preisgeschützte Ware).
Meine Frau hat sich eine Ledergarnitur ausgesucht und wir unterschrieben den Kaufvertrag mit 10% Nachlass. Drei Tage später in der lokalen Mittwochszeitung (gestern) sehe ich eine große Anzeige: ‚20% Rabattaktion auf alle Ledergarnituren’, mit der Ausnahme wie oben. Ich habe kurz vor Schluss heute da angerufen und die Verkäuferin möchte mir einen Einkaufsgutschein geben (über Höhe muss sie vorher noch den Chef fragen). Unsere Frage ist:
Haben wir jetzt das Recht, nachträglich einen 20% Rabatt auf das Möbel zu bekommen? Das Möbelhaus wusste schon bestimmt viel früher über diese Verkaufsaktion von Ledergarnituren: Sie mussten doch die Anzeige aufgeben. Könnten Sie uns bitte in dieser Angelegenheit einen guten Tipp geben, wie wir bei dem Möbelhaus weiter vorgehen sollten? Freundliche Grüße, I. und M.T.“
Meine gefühlsbetonte Antwort:
„Hallo Herr und Frau T., ich bin richtig traurig oder sogar wütend, weil
- Ihre Frage eine Rechtsfrage ist und ich als Nichtjurist Sie in Rechtsfragen nicht beraten darf. Übrigens: Sie haben meiner Kenntnis nach keinerlei Recht auf nachträgliche 20% auf den Preis des Möbels.
- Sie auf die Rabattaktion so einfach hereingefallen sind. Denn: Mit unserem Ratgeber Clever Möbel kaufen wäre Ihnen das nicht passiert.
Natürlich hatte das Möbelhaus schon lange bevor Sie kauften die Rabattaktion geplant und festgeschrieben. ‚Na und?’, sagt dazu der Möbler.
Ich persönlich würde jetzt per Einschreiben den neuen Rabattpreis verlangen mit dem Hinweis, dass ich sonst die Lieferung nicht abnehmen würde. Wenn man darauf nicht eingeht und ich eine Anzahlung geleistet haben sollte, wäre diese vielleicht verloren. Aber ich wüsste, dass ich die gleiche Ledergarnitur zu einem weit niedrigeren Preis woanders erstehen würde, sodass dieser Verlust wettgemacht würde. Mit traurigem und wütendem Gruß.“