Bauhausmöbel – 1.780,20 € Anwaltsgebühren

Es ist schon erschreckend und erstaunlich zugleich, was im Bereich Bauhausmöbel so alles passiert. Ein Leser schrieb mir:

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

„Betreff: Verletzung Urheberrecht Barcelona Sessel

Guten Tag Herr Günther, mit großem Interesse habe ich schon vor Jahren Ihre Artikel zum Thema Bauhausmöbel und den Import von Nachbauten aus Italien gelesen.

Da ich schon immer ein Fan des Sessels Barcelona war, mir aber eine Ausführung von Knoll Polstermöbel nie leisten konnte, habe ich mich vor drei Jahren für den Import eines günstigeren Nachbaus aus Italien entschieden.

Nun verändern sich im Lauf der Zeit die Vorlieben und so habe ich vor einigen Tagen den Sessel auf eBay angeboten. Nach 2 Tagen wurde die Auktion von eBay mit dem Hinweis auf Urheberrechtsverletzung und Verstoß gegen die eBay-Regeln aus dem Angebot genommen.

Heute erhielt ich ein Schreiben der Rechtsanwalt-Sozietät (Name hier nicht genannt), mit dem ich nochmals über eine potentielle Urheberrechtsverletzung informiert und aufgefordert werde, umfangreiche Auskunft über Zahl der eingeführten, angebotenen, vertriebenen und/oder bevorrateten Möbelstücke, Umsätze, Zeiträume, Gewinne usw. zu erteilen.

Eine schriftliche Kopie meines eBay-Angebots wurde mir mitgeliefert. Auch soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden. Gleichfalls wird mir ein Betrag von 1.780,20 € in Rechnung gestellt. Was empfehlen Sie mir als Reaktion auf diese Forderungen? Mit besten Grüßen A.W.“

Mir blieb die Spucke weg. Viel sagen konnte ich dazu deshalb nicht:

„Hallo Herr A.W., einen Rechtsrat darf ich Ihnen nicht geben. Dazu bin ich nicht befugt. Mir bleibt daher leider nur die Empfehlung, mit der Gegenseite darüber zu verhandeln, auf die Anwaltsgebühren ganz zu verzichten oder wenigstens zu mindern. Ich persönlich würde das damit begründen, dass ich nur dieses eine Bauhausmöbel-Stück besitze und es ausschließlich selbst benutzt habe.

Als Privatmann hätte ich geglaubt, es als gebrauchtes Möbelstück über die Auktionsplattform eBay privat verkaufen zu können. Falls man mir nicht entgegenkommt, würde ich jedenfalls abwägen, ob ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Mit freundlichem Gruß Heinz G. Günther.“

Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

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