Bauhaus Designermöbel: Diesmal kein Crime

Wenn Sie meinen Bericht „Italienische Designermöbel – Design and Crime“ im MT-Newsletter #9 gelesen haben, dann wissen Sie, dass vor nicht allzu langer Zeit Bauhaus Designermöbel, die in Italien nachgebaut worden waren, in Deutschland in einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschlagnahmt worden sind.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Inzwischen hat sich der italienische Anbieter der Bauhaus Designermöbel über eine international agierende Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei bei mir gemeldet. Zitat aus dem Anwaltsschreiben:

„(…) Leider enthält dieser Bericht … zwei unrichtige Tatsachenbehauptungen:

1. Die privaten Käufer warten noch heute auf ihre Lieblingsmöbel.

Richtig ist, dass sämtliche der betroffenen Käufer inzwischen beliefert worden sind.

2. Manche hatten sie bereits voll bezahlt.

Richtig ist: Die Kunden waren erst bei Anlieferung der Möbel zur Zahlung an die inkassoberechtigte Spedition verpflichtet. Daher hatte zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung noch kein einziger Kunde auch nur einen Cent des Kaufpreises entrichtet (…)“

Da bin ich aber froh, dass die Sache für die Käufer so gut ausgegangen ist.

Das Unternehmen möchte also mir und Ihnen verklaren, dass deutsche Liebhaber der Bauhaus Designermöbel nach wie vor unbesorgt ab Werk Bologna kaufen können. Anzahlung niente. Zahlen müsse man erst bei Abholung. Damit werde man hier in Italien, wo man Urheberrechte nicht verletzen kann, Eigentümer der Möbel.

Was nach der Warenübernahme geschehe, sei ausschließlich Kundenrisiko. Wenn man nicht selbst nach Italien reisen wolle, könne man mit einer Spedition eine Inkassoabrede treffen, was Voraussetzung für „Anzahlung niente“ sei. Die Eigentumsübertragung werde vom Spediteur „italienisch“ vollzogen: Bezahlt werde zu Hause bei Anlieferung.

Na ist ja prima. Wenn doch nur nicht die Beschlagnahme der Bauhaus Designermöbel gewesen wäre.

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