Möbel Tiefpreisgarantie: Was ist sie wert?
„Schauen Sie doch mal hier unsere Tiefpreisgarantie. Wir sind immer die Günstigsten. Sie können also beruhigt bei uns kaufen. Und sollten Sie uns nachweisen, dass Sie das gleiche Möbelstück tatsächlich woanders billiger bekommen, dann erhalten Sie selbstverständlich die Preisdifferenz von uns erstattet.“
So oder so ähnlich formuliert ist die Tiefpreisgarantie eine sehr beliebte und von vielen Möbelhändlern praktizierte Masche, um den Möbelkäufer so richtig einzulullen und von einem Preisvergleich von vorn herein abzuhalten.
Ich erhielt folgende Mail:
Ich habe von einem großen Möbelhaus hier in der Gegend eine Einladung zum Supersonderverkauf VIP mit Personalrabatt von 40,7% auf Möbel bekommen. Daraufhin haben wir uns dazu verleiten lassen und gutgläubig Möbel bestellt.
Parallel habe ich im Internet recherchiert und habe die Möbel (…) viel, viel günstiger angeboten bekommen. Darauf hin schickte ich dem Möbelhaus dieses Internetangebot per Email und bat um eine Rückmeldung. Diese erfolgte nicht.
Einige Tage später bin ich selbst hingefahren und wollte persönlich mit dem zuständigen Verkäufer sprechen. Es hieß, dieser habe frei und jemand anderes wäre nicht kompetent. Man würde mich aber mittwochs zurückrufen. Dies wurde nicht eingehalten, donnerstags rief ich an. Man sagte mir, man stehe zu der Tiefstpreisgarantie und wenn ich ein entsprechendes Angebot vorlege, würde ich auch den niedrigeren Preis bekommen.
Es verging wieder eine Woche, diesmal war der Abteilungsleiter in Urlaub. Ich rief wieder an und wurde wieder vertröstet. Es wäre nicht bekannt gewesen, dass der Abteilungsleiter diese Woche auch noch Urlaub hat. Tags darauf, ich beharrte auf Rückruf des zuständigen Vorgesetzten, rief mich dieser an und teilte mir mit, dass dieses Angebot ja durch das Internet gegeben sei, die Garantie aber für ein Angebot eines Möbelhauses gelte.
Ich wies darauf hin, dass das Angebot von einem Möbelhaus mit Onlineshop stamme. Leider wäre nichts zu machen, sagte er. Sie wären ja TÜV geprüft und alles hätte seine Richtigkeit und ich solle noch froh sein, dass ich den BSW-Rabatt (Rabattverein für Angehörige des öffentlichen Dienstes) erhalten hätte. Mir liegt jetzt ein Angebot eines anderen großen Möbelhauses mit zahlreichen Filialen vor. Der ist auch nicht teurer als der Internethändler. Die Verkäuferin stellte mir noch einen weiteren Rabatt in Aussicht, sollte ich nochmals anrufen.
Ich finde, dass der Supersonderrabatt von 40,7% auf den Listenpreis, um es salopp auszudrücken, eine Vera… der gutgläubigen Kunden ist und würde gerne wissen, ob ich aus dem Kaufvertrag raus komme oder auf die Gewährung des niedrigen Angebotspreises Anspruch habe. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Mühe und freue mich auf eine baldige Antwort.
TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:
"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...
Zuerst wollte ich garnichts sagen und die Schreiberin an einen Rechtsanwalt verweisen. Dann habe ich aber doch einige Sachhinweise gegeben:
„Ihre Frage an mich ist dem Grunde nach eine Rechtsfrage. Zur Rechtsberatung bin ich aber nicht befugt. Ich kann Ihnen nur sagen, was ich persönlich machen würde:
Die Sache mit der Tiefstpreisgarantie würde ich vergessen. Das ist Schmäh, wie ein freundlicher Wiener sagen würde. Ich würde dem Möbelhaus schriftlich mitteilen, dass ich den Kaufvertrag als hinfällig betrachte, weil ich arglos war und getäuscht wurde.Dann würde ich mich auf einen Rechtsstreit einstellen, denn das Möbelhaus wird wahrscheinlich eine Stornogebühr so um die 30% des Kaufpreises verlangen. Zahlen würde ich nicht. Mögen sie klagen. Über so etwas lässt sich trefflich vor Gericht streiten.
Wenn ich allerdings eine Anzahlung geleistet hätte, würde ich mir tatsächlich in den A… beißen müssen. Denn dieses Geld wäre möglicherweise weg.
Einen solchen selbst verschuldeten Verlust würde ich anschließend dadurch wettmachen, dass ich bei einem erneuten Möbelkauf nach der Strategie des cleveren 5-Schritte-Möbel-Deals aus Clever Möbel kaufen vorgehe und die gleichen Möbel entsprechend billiger einkaufe. Grüße und viel Erfolg.“