Preisgarantie: Ledergarnitur 525,00 € günstiger?
Es war für mich einmal mehr interessant, mit dem Thema Geld-Zurück-Garantie konfrontiert zu werden – wenn ich auch im konkreten Fall leider nicht viel Hilfe bieten konnte. Ich erhielt folgende E-Mail:
Betreff: Preisgarantie Differenzbetrag Geld zurück
Nachdem ich Ihr Buch gelesen sowie anschließend eine Ledergarnitur 3-2-1 für 2.200,00 € gekauft habe, wurde mir die gleiche Ledergarnitur um 525,00 € billiger per Mail von einem Lagerverkauf angeboten. Das Möbelhaus, bei dem ich den Kaufvertrag unterschrieb, wirbt mit:
Preisgarantie – Kauf ohne Risiko:
Bei gleicher Leistung anderswo billiger?
Geld zurück, Sie erhalten den Differenzbetrag erstattet.
Per Mail informierte ich das Möbelhaus und bat um Änderung des Kaufvertrags bzw. um Erstattung des Differenzbetrags. Darauf teilte man mir in einem Telefonat mit, man benötige was Schriftliches von dem Gegenangebot, worauf ich die komplette Mail-Korrespondenz an das Möbelhaus geschickt habe. Können Sie mir einen Tipp geben, wie ich mich weiter richtig verhalte, eventuell mit Hilfe eines Anwalts?
Ich antwortete:
„Hallo, die Angelegenheit ist in der Tat ein Rechtsfall. Zur Rechtsberatung im Einzelfall bin aber nicht befugt. Ich habe daher leider keinen anderen Tipp als den: Die Preisgarantie per Briefpost einfordern (keine Mails oder Telefonate) und Fristen setzen. Falls sich danach nichts tut, könnte ein gewiefter Rechtsanwalt vielleicht seine Freude an dem Fall haben.“
Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.
TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:
"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...