Entscheidung zum Möbelkauf: Nicht ohne umfassende Informationen

Es geschieht täglich irgendwo in der deutschen Möbellandschaft: Da steht der Kunde nachdenklich vor dem ausgewählten Möbelstück und würde es gerne kaufen.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Eigentlich ist alles klar. Die Qualitätstests (siehe Ziffer 2 in Clever Möbel kaufen und Ziffer 7 in Clever Küchen kaufen) sind durchweg positiv verlaufen. Nach zähen Verhandlungen stimmt auch der Preis.

Dennoch zögert er. Er weiß nämlich nichts über die verarbeiteten Materialien. Selbst checken kann er das nicht. Er hat nachgefragt. Aber keiner im Möbelhaus hat seine Fragen beantwortet: Man wollte es nicht oder man konnte es nicht. Ich nenne einige Beispiele solcher Fragen.

Polstermöbel: Was ist mit dem Schaumstoff in der Polsterung? Wo kommt der her? Welches Raumgewicht hat er? Das zu wissen ist wichtig zum einen wegen der Schadstofffreiheit, zum anderen wegen des Rückstellvermögens (Sitzkuhle bei längerem Gebrauch).

Gartenmöbel: Ist das wirklich Teakholz oder nur teakähnliches Tropenholz? Inwiefern wird der Regenwald geschont? Plantagenholz? Wo genau liegen denn die Plantagen?

Küchen: Aus welchen Materialien besteht die Küchenfront? Melaminharz? Schichtstoff? Folie? Und wie wurde beschichtet? Mit organischen Lösungsmitteln? Auf Wasserbasis? Das zu wissen ist wichtig im Hinblick darauf, ob das Oberflächenmaterial die Schwaden im Nass- und Kochbereich auf Dauer aushält und sich nicht alsbald löst.

Noch mag es so sein, dass derartige Fragen den Möbler nerven. Das ändert aber nichts daran, dass ich als Kunde über alles Bescheid wissen möchte, was mich bewegt, bevor ich mein gutes Geld ausgebe. Und siehe da, mir kommt in dieser Situation die Europäische Union (EU) zur Hilfe.

In einer neuen Richtlinie werden die Unternehmen dazu verdonnert, Verbrauchern alle Auskünfte für eine „informierte Kaufentscheidung“ zur Verfügung zu stellen. Ich zitiere aus der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken:

Artikel 7: Irreführende Unterlassungen

(1) Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände und der Beschränkungen des Kommunikationsmediums wesentliche Informationen vorenthält, die der durchschnittliche Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und die somit einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst oder zu veranlassen geeignet ist, die er sonst nicht getroffen hätte.

Die EU-Richtlinie soll im Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt sein. Davon allerdings habe ich bis jetzt nichts gehört.

Indes bleibt es uns Möbelkäufern unbenommen, die Kaufentscheidung so lange aufzuschieben, bis man uns über die Möbel alles gesagt hat, was wir wissen möchten.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:

"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...


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