Nochmal Datenschutz beim Möbelkauf
Das Thema Datenschutz, siehe meine Beiträge Datenschutz beim Sessel-Kauf und Registrierung und Projektschutz, ist wohl ein Reizthema. Ich schließe das daraus, weil es mir viele Leserbriefe einbrachte.
Ich danke meinen Lesern für ihre Statements. Einen Leser möchte ich nochmals zu Wort kommen lassen. Was von ihm auf meinem Monitor erschien, gebe ich ungekürzt wieder – fast ungekürzt. Denn Datenschutz muss auch in diesem Falle sein.
Ist es nicht herrlich, wie weit verbreitet der Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ verbreitet ist? Denn die wenigsten Privatleute setzen sich gegen die grassierende Weiterverbreitung ihrer Daten, sei es zu werblichen Zwecken, zur Speicherung, zur Wasweißichwas. Dabei hätten sie jedes Recht dazu und müssten sich im Gegenzug nicht mehr über unerwünschte Werbung (in Form von Anrufen und ähnlichem) ärgern.
Tatsache ist: Eine unerlaubte Weitergabe meiner persönlichen Daten – und persönlicher als Adresse und Telefonnummer geht es kaum – ist schlicht gegen das Datenschutzgesetz. Das auf diese Weise auch noch die „freie“ Marktwirtschaft ausgehebelt werden soll ist schlicht skandalös. Da sich diese Daten außerdem noch erschlichen werden – denn ich habe meine Daten ja zu Rückrufzwecken herausgegeben und nicht zur Registrierung bei irgendeiner Firma.
Mein Tipp an alle so Betroffenen: www.bfd.bund.de. Eine Mail mit den Beanstandungen, wie zum Beispiel der Umgang mit persönlichen Daten, reicht völlig aus, um die betroffenen Möbelhäuser ins Schwitzen zu bringen. Zudem gibt es noch einen Formbrief unter www.schnappmatik.de/TFFFFF/ mit dem man den Möbelhäusern und den Herstellern mächtig Dampf machen kann. Viele Grüße, Mischa.
P.S.: Meine Erlaubnis zum Abdruck in Ihren News haben Sie.
Ich antwortete:
„Hallo, vielen Dank. Ihre wertvollen Hinweise werde ich gerne veröffentlichen.“
Mischa mailte zurück:
Keine Ursache, bei solchen Sachen leide ich regelmäßig an hohem Blutdruck. Was sich denn auch in der Mail niederschlägt: Da habe ich glatt ganze Sätze unvollständig gelassen. Nun ja, kein Mensch ohne Makel.
Einen Hinweis hätte ich denn noch: Die Auskunft über die persönlichen Daten ist natürlich unentgeltlich (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §19 Absatz 7) für den Auskunftssuchenden. Außerdem muss eine Firma, die persönliche Daten sammelt und speichert, einen Datenschutzbeauftragten bestellen (BDSG §4f), sofern sie eine bestimmte Größe überschreitet. Da bei kaum einem Möbelhaus weniger als fünf Mitarbeiter arbeiten, erfüllen sie schon mal diese Voraussetzungen.
Üben Käufer, die auf so eine Weise zum überteuerten Möbelkauf gedrängt (oder gezwungen) werden sollen, ihr Recht tatsächlich aus, werden es sich Möbelhäuser und Hersteller in Zukunft ganz genau überlegen, zu welchen Mitteln sie greifen wollen.
Ich für meinen Teil gebe Daten immer mit dem schriftlichen Hinweis heraus, dass die Nutzung zweckgebunden (z.B. Rückruf) zu erfolgen hat und die Weitergabe an Dritte ausdrücklich untersagt ist. Und das lasse ich mir von demjenigen, der die Daten bekommt, mit einer Unterschrift bestätigen. Viele Grüße, Mischa.
Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.
TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:
"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...