Möbelkauf im Internet: Retouren einfach so?
„Ohne die Sicherheit des Rückgaberechts wäre es natürlich abwegig, an einen Möbelkauf im Internet auch nur zu denken.“
Dieser denkwürdige Satz stammt nicht von mir. Einer meiner Leser hat leichthin Volkesmeinung treffend formuliert. Aber wie bekommt man diese Sicherheit des Rückgaberechts?
Durch Gesetz natürlich. Hand aufs Herz. Haben Sie nicht auch schon danach gerufen, der Staat müsse über dieses oder jenes unbedingt ein Gesetz erlassen? Das ist ein tief in uns verwurzelter Ruf nach dem Staat. Und plötzlich wundern wir uns darüber, was der Staat alles geregelt hat. Zu viel, geht uns ein Licht auf. Da dreht sich ein öffentlich-rechtlicher Teufelskreis.
Ein solcher dreht sich zurzeit bei den Retouren von Waren, die per Internet oder Versandhandel gekauft wurden. Genauer gesagt, bei den Kosten für Rücksendungen. Seit 2000 ist gesetzlich geregelt, dass die Rücksendekosten zu Lasten des Händlers gehen, wenn der Kaufpreis der retournierten Ware 40,00 € übersteigt. Liegt der Kaufpreis darunter, muss der Käufer die Rücksendekosten selbst bezahlen.
Die Kostenregelung bis 40,00 € Kaufpreis scheint von allen Beteiligten akzeptiert zu sein. Nicht jedoch beim Wert darüber. Zumal solche Retouren oft bis zu einem Drittel der Umsätze ausmachen. „Das ist Missbrauch des Rücksenderechts“, schreit die Lobby des Internet- und Versandhandels. Die Kosten soll der missbrauchende Rücksender gefälligst selbst tragen. Hallo Staat beziehungsweise Parlamentarier, bitte regelt das per Gesetz.
Parlamentarier tun nichts lieber als das. Was hätten sie denn auch sonst zu tun, wenn nicht Gesetze zu beschließen wären? Aber so einfach ist das mit dem Gesetze machen nicht. Denn da sind ja noch die Bedenken-Träger in Gestalt von Ministerialbeamten. Ihre bedenklichen Gedanken folgen durchaus der Logik. Die Interessenlage wird deshalb immer komplizierter.
Das führt dazu, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeschaltet werden muss. Und der legte am Abend des 27. Oktober 2004 tatsächlich fest, dass alle Retouren vom Käufer bezahlt werden müssen – natürlich mit Ausnahmen.
Und plötzlich kommt bei der Lobby des Internet- und Versandhandels Muffensausen auf. Es könnte doch sein, dass nun der Internetsurfer oder Katalogwälzer seine Bestellungen einschränkt. Das wären dann ja Umsatzrückgänge. Die Presseagentur Reuter musste deshalb schnellstens eine offizielle Verlautbarung des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels (BVH) verbreiten: Die Kosten für die Rücksendung werden auch in Zukunft nur ausnahmsweise in Rechnung gestellt werden.
„Mensch Maier“, sagt plötzlich irgendwo ein Lobbyist und klopft sich erkenntnisinnig mit der flachen Hand gegen die Stirn, „das ganze Theater war unnötig! Den Staat und ein Gesetz hätten wir ja gar nicht gebraucht. Die Kosten der Retouren werden doch seit eh und je in die Preise einkalkuliert.“
TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:
"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...