Datenschutz beim Möbelkauf?
Im letzten Newsletter hatte ich einen Katalog von Fragen veröffentlicht, mit denen die Einrichtungsberater/-innen in den Möbelhäusern konfrontiert werden sollten. Hierzu schrieb mir ein Leser:
Hallo, erst einmal vielen Dank für die Newsletter. Sie sind immer sehr informativ und inhaltlich hochwertig. Zum letzten muss ich mich jedoch auch einmal äußern.
Es ist gut und schön, all diese Fragen zu stellen, aber man bekommt meistens darauf keine Antwort. Uns ist folgendes passiert:
Wir haben uns eine richtig teure Schrankwand gekauft und nach drei Jahren ist uns passiert, dass eine Tür einen richtig dicken Kratzer abbekommen hat, den man nicht so einfach beseitigen kann.
Wir sind also zu dem Möbelhaus gegangen, um zu fragen, wer denn der Hersteller der Möbel sei. Wir wollten uns dann selbst mit diesem in Verbindung setzen, um eine neue Tür zu erhalten. Wir wollten nämlich dem Möbelhändler unnötige Arbeit ersparen. Und was war die Antwort? Die Macke sei zu groß, er könne uns da nicht weiterhelfen (was wir ja schon wussten). Den Hersteller der Möbel dürfe er uns nicht sagen, weil das verboten sei. Er berief sich dabei auf irgendwelche Regeln zum Datenschutz.
Ein befreundeter Justitiar hat uns abgeraten, den Händler auf Bekanntgabe des Namens zu verklagen, da wir keine Rechtsgrundlage dazu hätten. Wenn er nicht will, dann will er eben nicht. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Pick.
Ich antwortete:
„Hallo Herr Pick, vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht. Ich habe nur den Kopf geschüttelt, als ich das mit dem Datenschutz las. Aber Ihr Freund, der Justitiar, hat wohl recht: Es gibt keine Rechtsgrundlage, Angaben über den Hersteller einzuklagen. Ich würde gerne Ihr Erlebnis veröffentlichen, wenn Sie es wünschen auch anonym. Würden Sie das erlauben?“
Sofort kam die Antwort:
Natürlich können Sie die Sache bekannt machen. Das Möbelhaus ist das Einrichtungshaus O. in Witten. Ob ich anonym bleibe, ist mir relativ egal, weil es sich ja tatsächlich so zugetragen hat und ich dazu auch jederzeit stehe. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Pick.
Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.
TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:
"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...