Reklamation Wohnwand: Risse oder Maserung?

Bei vielen Reklamationen versuchen Händler oder Hersteller, die Kunden mit fragwürdigen Erklärungen abzuspeisen. So schrieb Herr Berg:

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

„Betreff: Reklamation Wohnwand – Bitte um fachmännischen Rat

Als eifriger und interessierter Leser Ihrer Tipps trete ich heute mit einer Bitte an Sie heran. Seit Anfang August diesen Jahres haben wir eine neue Wohnwand des bekannten Markenherstellers G. in unserem Wohnzimmer stehen. Es ist eine Echtholzwand aus Korpus Buche und Fronten seidenmatt altweiß lackiert.

Beim Abnahme-Protokoll haben wir es entweder nicht gesehen oder der Fehler ist erst jetzt nach ein paar Wochen aufgetreten: Die Kanten (Umleimer) der fünf Schubladenfronten haben Risse. Man sieht sie deutlich. Gleitet man mit dem Fingernagel quer zur Rissbildung über die Oberfläche, spürt man deutlich eine Vertiefung in der Rissflucht.

Auf unsere Reklamation hin schickte G. uns seinen Gebietsvertriebsleiter (GVL) auf den Hals, der uns wohl blöden Endverbrauchern verdeutlichen sollte, dass es sich hier um ein Naturprodukt handelt, welches eben arbeitet (ach ja?). Da könne es schon mal vorkommen, dass beim Umleimer die Maserung herauskommt. Dies berechtige auf keinen Fall zur Reklamation. Um uns aber entgegenzukommen, biete er 100,00 € Preisnachlass.

Natürlich weiß ich, dass Holz arbeitet. Nur, was meinte der GVL mit: ‚Da kommt die Maserung durch?’ Wie soll das gehen, wenn die Holzoberfläche überall mit Decklack zu ist? Habe ich da irgendetwas falsch verstanden? Mit freundlichen Grüßen Markus Berg.“

Ich komme mit der Aussage des Vertriebsleiters auch nicht klar. Ich schrieb zurück:

„Hallo Herr Berg, Risse sind nach allgemeinem Verständnis schadhafte Stellen in der Oberfläche. Maserungen sind naturgegebene Strukturen und demnach kein Schaden. Genau darauf will der GVL mit seiner Aussage wohl hinaus. Ich aber sehe aufgrund Ihrer Schilderung die Risse als Mangel an.

Wenn dieser nicht behoben wird, würde ich den Kauf rückgängig machen. Das muss man allerdings nach gewissen Spielregeln richtig anpacken. In unserem Ratgeber Clever Möbel kaufen haben wir ausführlich darüber geschrieben.“

Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.

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