Zittern um die Anzahlung beim Möbelkauf

Eine interessante E-Mail sendete mir Herrmann Sutter:

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

„Betreff: Insolvenzverfahren

Guten Tag Herr Günther, ich möchte Ihnen meine Erfahrungen beim Möbelkauf (eine Couchgarnitur) schildern: Ich wollte es genauso gut machen, wie Sie es in einem Bericht des WDR Fernsehens dargestellt haben.

Ich fand tatsächlich den Hersteller der von mir ausgewählten Couch incl. der Teilnummern heraus. Über die Internetadresse fand ich auch die Adressen der für mich in Frage kommenden Händler und los ging es. Um die Sache abzukürzen:

Ich hatte Erfolg. Statt 4.500,00 € wurde ein Preis von 2.900,00 € angeboten. Jedoch musste ich die in diesem Möbelhaus übliche Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises machen, was mir schon spanisch vorkam. Da dies tatsächlich in den AGB des Händlers stand und nicht willkürlich von dem Verkäufer verlangt wurde, war mein Argwohn jedoch relativ schnell verpufft.

2 Wochen vor der Auslieferung erhielt ich von dem Möbelhaus die Info, dass aufgrund von Lieferproblemen eines Vorlieferanten eine Verzögerung von nochmals 10 Wochen entstehen würde, und ob ich damit einverstanden wäre. Ich schlug daraufhin nochmals 100,00 € heraus, ließ mir jedoch gleichzeitig vom Verkäufer die Preisreduzierung und auch den Grund der Lieferverzögerung schriftlich bestätigen.

Letzte Woche bekam ich ein Schreiben des Möbelhauses, in dem mir die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mitgeteilt wurde. Laut Insolvenzrecht soll ich jetzt neben dem ausstehenden Restpreis noch einen Zuschlag in Höhe von 470,00 € bezahlen, um die Couchgarnitur überhaupt zu bekommen. Warum ich Ihnen das schreibe:

  1. Warnen Sie doch bitte den Rest der Welt vor solchen Machenschaften (es muss ja nicht jeder so auf die Nase fallen wie ich), obwohl ich mit dem jetzigen Gesamtpreis von 3.370,00 € noch immer unter dem Anfangspreis liege.
  2. Mich würde interessieren, ob der Zuschlag tatsächlich im Insolvenzverfahren geregelt wird, oder ob es sich dabei um eine üble Machenschaft des Möbelhauses oder des vorläufigen Insolvenzverwalters handelt.
  3. Hat es Sinn, dem Möbelverkäufer ein Verfahren wegen Betruges anzuhängen? Ich habe ja die schriftliche Bestätigung, dass es sich eigentlich um eine Lieferverzögerung aufgrund des Vorlieferanten handelt. Das war offensichtlich gelogen. Ich bezweifle jedoch, ob die Beweislage ausreichend ist.“

Da ich keine Rechtsberatung durchführen darf, konnte ich Herrn Sutter in diesem Fall nur an einen Rechtsanwalt verweisen. Ich darf Ihnen aber berichten, dass er letztlich ohne blaues Auge davon kam. Die Insolvenzmasse reichte aus (wahrscheinlich kam von irgendwo her noch eine Finanzspritze) und alle bestellten Möbel wurden zu den vereinbarten Preisen geliefert. Allerdings mussten die Möbelkäufer eine lange Zeit des Bangens durchmachen.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:

"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...


Clever Möbel kaufen

Abzocke beim Möbelkauf

TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:

„90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen.“ Mehr erfahren….